Unterschiedliche Auffassungen über Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis können zum Streit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber führen. In solchen Fällen ist es ratsam bevorzugt eine einvernehmliche Lösung anzustreben. Vielfach kann ein klärendes Gespräch, moderiert durch mich als Ihre Rechtsanwältin, die entstandenen Probleme auch ohne den Gang zum Arbeitsgericht sach- und interessengerecht lösen. Diese Vorgehensweise ist zum einen häufig preiswerter und zum anderen insbesondere dann besonders wichtig, wenn der eigene Arbeitsplatz und damit die berufliche Existenz andernfalls auf dem Spiel stehen könnten.
Wenden Sie sich an meine Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht und verhandeln Sie mit Ihrem Gegenüber auf Augenhöhe.
Anwaltlicher Beistand ist nicht nur dann wichtig, wenn Probleme bereits entstanden sind. Es gibt viele Themen im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht im Allgemeinen oder dem eigenen Arbeitsvertrag im Besonderen, die unklar oder missverständlich sind und daher Fragen aufwerfen. Ich beantworte sie verständlich und nachvollziehbar, damit Sie sich rechtssicher in Ihrem Arbeitsalltag bewegen können.
Als Beispiel ist der der Umgang mit Medien am Arbeitsplatz zu nennen, die längst eine dominante Präsenz in der Arbeitswelt eingenommen haben. Als Arbeitnehmer müssen Sie wissen, wie Sie damit rechtssicher umgehen und so Probleme mit Ihrem Arbeitgeber vermeiden. In diesem Zusammenhang stellen Sie häufig folgende Fragen:
Was müssen Sie bei der Nutzung von Internet und Handy am Arbeitsplatz beachten?
Dürfen Sie diese Medien ohne weiteres auch für private Zwecke nutzen?
Dürfen Sie Ihr privates Handy oder Tablet einfach am Strom des Arbeitgebers aufladen?
Das Arbeitsrecht betrifft Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Damit Sie als Arbeitgeber Ihren unternehmerischen Spielraum behalten und Ihre Ziele erreichen können, muss u. a. auch der von Ihnen jeweils verwendete Arbeitsvertrag klar und rechtssicher gestaltet und formuliert sein.
Das gilt insbesondere für befristete Arbeitsverträge, sowie für Verträge mit freien Mitarbeitern. Als Arbeitgeber müssen Sie vertraut sein mit Ihren Pflichten, die sich z. B. aus dem Arbeitszeitgesetz, der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, dem Mutterschutzgesetz, dem Urlaubsrecht etc. ergeben, um nur einige wenige zu nennen.
Das Arbeitsrecht ist vielfältig. Es ist stetigem Wandel in der Gesetzgebung und in der Rechtsprechung unterworfen. Im bewegten Berufsalltag gelingt es Ihnen als Arbeitgeber vielleicht nicht immer da auf dem Laufenden zu sein.
Für den juristischen Rat und die Unterstützung, die Sie benötigen, stehe ich als Ihre Anwältin immer an Ihrer Seite.